Das Recht auf Reparatur
Im Juli 2024 hat die EU das Recht auf Reparatur beschlossen. Was genau beinhaltet das neue Recht auf Reparatur? Künftig haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch darauf, Elektrogeräte auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vom Hersteller reparieren zu lassen. Dieses Recht betrifft aber nur bestimmte Produkte: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone, Tablets, Schweißgeräte, Displays, Server und Datenspeicher sowie Akkus von E-Bikes und Scootern.